Die Google Search Console und die DSGVO

Muss die Verwendung der Search Console  in der Datenschutzerklärung angegeben werden?

Wenn man eine Website für Suchmaschinen optimieren will, (SEO), dann ist das primäre statistische Tool, das man dafür gebraucht, die Google Search Console (früher: Webmastertools). Hier und sonst nirgends gibt Google die Ranking-Daten für eine Website aus, die in Google Analytics oder anderen Analysesystemen normalerweise nicht mehr zu finden sind: Wie häufig wurde der Suchtreffer bei Google geklickt? Wie häufig wurde er gezeigt? Wieviel Prozent der Sucher haben durchgeklickt? Welches sind die durchschnittlichen Rankings für die einzelnen Suchbegriffe? – Die meisten Analytics-Tools erlauben den Import dieser Daten aber sie können sie nicht selbst erheben, weil so etwas nur Google selbst weiß. Die Search Console listet also Google-interne Daten im Gegensatz zu normalen Analytics-Systemen (Google Analytics, Matomo, etracker etc.), die Daten tracken, die Website-intern sind.  

Die Search Console trackt die Website nicht direkt

Eine Website muss die IP-Adresse des Besuchers kennen, sonst kann sie nicht ausgeliefert werden. Die Datenschutzgrundverordnung fordert, dass man die IP-Adresse für die Analyse anonymisiert. Dies sollte bei Google Analytics bereits im Tracking-Prozess der Analyse geschehen. Bei Systemen wie Matomo, die die Daten normalerweise nicht an Dritte weitergeben, geschieht dies erst in der Analyse-Software. Die Search Console hingegen trackt jedoch eine Website nicht direkt sondern listet nur die Ergebnisse der Google-Suche. Sobald der Google-Sucher auf einen Treffer geklickt hat, ist er außerhalb des von ihr gemessenen Bereiches, auf der Website, die den Treffer veranlasst hat. Es werden hierbei keine personenbezogenen Daten vom Website-Betreiber erfasst oder weitergegeben. Selbstverständlich weiß Google sehr viel über den Benutzer (Suchgeschichte, Gerät, Ort etc.). Doch der Suchprozess ist eine Sache zwischen dem Benutzer und Google, die ein gesondertes Einverständnis des Benutzers fordert. Die Daten, die die Search Console listet, sind nicht individualisierbar, sie geben keine Angaben über den einzelnen Benutzer weiter. Deshalb halten wir es für nicht notwendig, den Gebrauch der Search Console in der Datenschutzerklärung anzugeben. Dies ist die Meinung von eastpress media und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.

Mehr Informationen zu diesen Themen erhalten Sie in unserem Seminar zur Google Search Console und im Seminar zur semantischen Suchmaschinenoptimierung. Wenn Sie mehr über DSGVO-konforme Webanalyse erfahren wollen, besuchen Sie unser Seminar zur Webanalyse mit Matomo.