Verfasst von Dr. Doris Jäger, Lungenärztin
Unspezifischer Inhalativer Provokationstest
In der Diagnostik des Asthmas ist der unspezifische bronchiale Provokationstest eine wichtige Methode, um eine Überempfindlichkeit der Atemwege des Patienten auf „unspezifische Reize“ im Alltag wie Rauch, Abgase, Kälte, Reizstoffe (u.a. Duftstoffe), aber auch nervliche Reize wie Stress und Reaktionen von Allergikern auf Allergene unspezifisch zu überprüfen.
In unserer Praxis wird die allgemein empfohlene und standardisierte Methode mit der Einatmung von steigenden Konzentrationen von Metacholin durchgeführt.
Patientin während der Durchführung einer unspezifischen bronchialen Provokation
Nach jeder Konzentrationssteigerung wird eine Bodyplethysmographie durchgeführt, um die klinischen Beschwerden des Patienten mit objektiven Messdaten zu untermauern.
Verdoppelt sich der Atemwegswiderstand oder fällt die Einsekundenkapazität um mehr als 20% des Ausgangswertes ab, wird die Untersuchung abgebrochen bzw. beendet und als „positiv“ im Sinne eines überempfindlichen Bronchialsystems bewertet. Dieses Kriterium findet auch Anwendung, wenn der Provokationstest über alle drei Stufen zu Ende geführt werden kann.
Schwester beim Herstellen der Metacholinlösung für die unspezifische bronchiale Provokation.
Fällt dieser Test positiv aus, gilt dies als wichtiger Hinweis für den Nachweis eines vorhandenen oder therapeutisch schlecht eingestellten Asthma bronchiale.
Auch Patienten mit einer COPD leiden oft an einer Überempfindlichkeit der Bronchien mit Neigung zu deren Verengung, bei COPD-Patienten wird die Lungenfunktion in der Regel jedoch auch im infektionsfreien Intervall nie mehr ganz normal, während bei beschwerdearmem oder therapeutisch voll kontrolliertem Asthma die Patienten sehr oft normale Lungenfunktioswerte aufweisen.
Nach einer positiven Reaktion im Provokationstest erhält der Patient 2 Hübe eines atemwegserweiternden Medikamentes.
Die Untersuchung kann auch ersatzweise mit steigenden Konzentrationen von Histamin durchgeführt werden. Davon wird inzwischen jedoch in den allgemeinen Empfehlungen der pneumologischen Fachgremien abgeraten, u.a. deshalb weil es auch Patienten mit einer generellen Histaminüberempfindlichkeit gibt, die mit einem lebensgefährlichen Asthmaanfall auf diese Untersuchung reagieren könnten.
Spezifischer bronchialer Provokationstest
Bronchiale Provokationen mit verdünnten Allergenlösungen bei Asthmapatienten („spezifische Provokation“) sind in der Regel gutachterlichen Fragestellungen vorbehalten. Sie müssen gelegentlich bei dem Verdacht auf eine berufsbedingte allergische asthmatische Reaktion des Patienten durchgeführt werden, um herauszufinden, ob der Versicherte auf Allergene, die an seinem Arbeitsplatz vorkommen, überempfindlich reagiert. Dies muss mit großer Vorsicht durchgeführt werden, wobei die allgemeinen Arbeitsplatzgrenzwerte nicht überschritten werden dürfen. In der Regel finden solche aufwändigen Untersuchungen im Rahmen einer von der zuständigen Berufsgenossenschaft beauftragten Begutachtung über das Vorliegen einer entschädigungspflichtigen Berufskrankheit statt.
Diese spezifischen Provokationen werden in unserer Praxis nicht durchgeführt.
Wichtig in diesem Zusammenhang ist jedoch, dass unsere Ärztin durch ihre langjährige Tätigkeit in arbeitsmedizinischen Abteilungen in Bochum, München und Hamburg Erfahrung mit derartigen allergischen Berufskrankheiten besitzt (z.B. Bäckerasthma, Friseurasthma, Isocyanatasthma bei Tätigkeit mit 2-Komponentenklebern etc.), und im Verdachtsfall eine Anzeige über eine Berufskrankheit erstattet, worauf die Berufsgenossenschaft dann ein sogenanntes Ermittlungsverfahren über das Vorliegen einer Berufskrankheit einleitet. Dies bedeutet in der Regel die nachfolgende Durchführung einer ausführlichen Begutachtung, die von der zuständigen Berufsgenossenschaft bei dem begründeten Verdacht auf eine Berufskrankheit veranlasst werden muss.